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Stellungnahme des
CJD Vorstands

Ambulante Betreuung - Hausgemeinschaft Schleswig


Das Haus liegt in zentraler Lage am Ende der Fußgängerzone von Schleswig. Im Umkreis von 400m befinden sich bereits zahlreiche Einkaufsgeschäfte, Arztpraxen und Apotheken.

 

Das Haus verfügt über 8 Wohnungen für 11 Menschen. Die KlientInnen wohnen entweder alleine in ihrer Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft für zwei Personen.

 

Vier der Wohnungen haben einen separaten Eingang von der Straße aus. Mehrere der Wohnungen sind besonders ruhig gelegen.

 

Das Betreuungsbüro befindet sich im Erdgeschoss des Hauses und ermöglicht den KlientInnen, durch die räumliche Nähe zu den Wohnungen, eine kurzfristige Erreichbarkeit der Betreuer.

Im Erdgeschoss befindet sich ebenfalls ein Gemeinschaftsraum. Der Raum steht den Bewohnern des Hauses zur Verfügung und kann multifunktionell genutzt werden ( zum gemeinsamen Treffen, Mittagessen, zur Freizeitbeschäftigung, für Feiern…).

 

Die Betreuung in der Hausgemeinschaft Schleswig ist konzeptionell so angelegt einen pädagogisch begleiteten Rahmen zu schaffen, der den Aufbau sozialer Kontakte und das Gemeinschaftsleben  besonders begünstigt. Ein vierwöchiges Mietertreffen verfolgt u.a. das Ziel der Impulsgebung zur Kontaktaufnahme zwischen den Bewohnern des Hauses. Das Mietertreffen dient ebenfalls dem kennen lernen neuer Mieter und als Informationsveranstaltung für Themen wie: Mietrecht, Nebenkosten sparendes Wohnen, Abfallentsorgung….

Die Nutzung des Gemeinschaftsraumes gibt Raum für ein kreatives Miteinander und verfolgt das Ziel Eigeninitiative für eine erlebnisreiche Freizeitgestaltung zu entwickeln.

 

Das soziale Miteinander soll den Bewohnern die Chance bieten sich auch gegenseitig zu helfen und zu stützen.

 

Das Mietverhältnis und die Betreuung sind voneinander getrennt! KlientInnen, die eine weitgehende Selbständigkeit erreicht haben, so dass sie ohne Inanspruchnahme der Betreuung leben können, haben die Möglichkeit weiterhin im Haus zu wohnen.

 

Personenkreis / Zielgruppe:

 

Aufgenommen werden volljährige Personen, die wesentlich seelisch und oder geistig behindert oder hiervon bedroht sind und nur in eigenem Wohnraum leben können, wenn:

 

  • sie Unterstützung durch ambulante Betreuung in einer Hausgemeinschaft erhalten.

 

  • ausreichende Ressourcen vorhanden sind und durch eine intensiv ambulante Hilfe eine stationäre  Betreuung vermieden oder verkürzt werden kann.

 

  • das Leben in einer Gemeinschaft von Menschen möglich ist und dazu Hilfestellungen erbracht werden. Das soziale Netzwerk der Gemeinschaft eine Hilfe und Stütze der psychischen Stabilität darstellt.

 

  • sozialpsychiatrische bzw. unterstützende Hilfen täglich (teils mehrfach täglich) bestehen , um emotional Grundstabil leben zu können. Gerade Menschen mit Persönlichkeitsstörung kann das Leben in der Hausgemeinschaft so das von Ihnen benötigte Lebensumfeld bieten.

 

  • sich in anderen Einrichtungen als nicht gruppenfähig erwiesen haben und eine passgenauere Betreuung möchten, teils einer intensiv ambulanten Betreuung bedürfen.

 

  • sie eine besonders individuelle Betreuungs- und Lebensform benötigen, sich in Einrichtungen mit Gruppen nicht wohl fühlen bzw. Gruppenleben nicht aushalten können.

 

  • bereits durch vollstationäre Einrichtungen auf ein eigenständiges Leben mit ambulanter Betreuung vorbereitet worden ist, der Wechsel in eine ambulante Betreuung außerhalb der Hausgemeinschaft aber noch eine Überforderung darstellen würde (z.B. wegen vorhandener Ängste, fehlendem sozialem Netzwerk, Vereinsamung…).

 

 

Das Angebot »Soziale Gruppenarbeit / Integrative Freizeitgestaltung« kann in die Hilfeleistung integriert werden, um das Hilfekonstrukt passgenauer zu gestalten.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Hausgemeinschaft ist die Bereitschaft Hilfestellungen anzunehmen, ein Mindestmaß an lebenspraktischen Fertigkeiten und bei Menschen mit psychischer Erkrankung eine Stabilisierung der Grunderkrankung.

Nicht aufgenommen werden Menschen, bei denen primär eine akute Suchtproblematik im Vordergrund steht.
 

Leistungsangebote:

 

Diese können sein:

 

Unterstützung bei der Ausführung ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen, wie:

  • Tägliche Medikamentenvergabe
  • Organisation und Kontrolle regelmäßiger Arzttermine
  • Begleitung bei Arztbesuchen

 

Emotionale und psychische Entwicklung:

  • Einzelgespräche mit festen Bezugsbetreuern
  • Betreuung werktags und an Wochenenden
  • Mehrmals tägliche Betreuerkontakte
  • Hilfe bei der Entwicklung von Lebensplanung und Zukunftsperspektiven
  • Organisation und Koordination notwendiger Hilfen bzw. Kooperation.
  • Entwicklung eines strukturierten Tages-/Wochenablaufs
  • Beratung zur Freizeitorganisation
  • Entwicklung von Verhaltensstrategien zur Vermeidung / Abwendung von Krisen

 

Unterstützung in Krisensituationen:

  • Bereitschaftsdienst (auch aufsuchend) außerhalb der Bürozeiten 365 Tage
  • Hilfe zur Bewältigung von belastenden Lebenssituationen

 

Gestaltung sozialer Beziehungen:

  • Unterstützung zum Aufbau und Erhalt von Kontakten zu Mitbewohnern, Verwandten und Freunden
  • Hilfe bei der Verbesserung von Konfliktlösungsstrategien

 

Fördern oder Anleiten im Bereich der Selbstversorgung, wie:

  • bei der Wohnungseinrichtung
  • der Ausgabenplanung
  • bei Einkäufen
  • bei der Haushaltsführung (Reinigung und Pflege)
  • regelmäßiger Versorgung mit Warmspeisen
  • bei der Körperpflege / persönlichen Hygiene
  • beim Schriftverkehr, wenn es nicht zum Aufgabenbereich einer bestehenden, rechtlichen Betreuung gehört.

 

Die Leistungen werden bei Bestehen einer rechtlichen Betreuung in Kooperation mit dem rechtlichen Betreuer erbracht